Statuten  
  Gemäß den Landesgesetzen von Rheinland-Pfalz und der Grundordnung der Fachhochschule Mainz haben Institute der Fachhochschule eine Organisationsregelung für den Betrieb des Instituts vorzulegen.  
     
  Auf Grund des § 63 Abs. 2 Nr. 6 und des § 59 Abs. 1 Satz 1 des Fachhochschulgesetzes vom 6. Februar 1996 (GVBI. S. 71), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (GVBI. S. 467, BS 223-9) hat der Senat der Fachhochschule Mainz am 22.05.2002 für das Institut für angewandtes Management in der Sozialwirtschaft eine Organisationsregelung beschlossen. Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat diese Ordnung mit Schreiben vom 3. Juli 2002, -15210 Tgb.Nr. 52 207/465- genehmigt. Diese wurde im Frühjahr 2007 überarbeitet, vereinfacht, genehmigt und im Staatsanzeiger veröffentlicht:  
     
  Organisationsregelung  
  Organisationsregelung, Mai 2007  
  Bestellung der Leitung, Oktober 2009