27. Sozialwirtschaftliche Managementtagung in Mainz am 1. März 2023
Die "Kultveranstaltung" wieder in der Hochschule Mainz … mehr
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Controlling in der Sozialwirtschaft: Wohin geht die Reise?
Fakten und Perspektiven zur aktuellen Controlling-Studie
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Eine Veranstaltung von Herrn Prof. Dr. Hans-Christoph Reiss und Herrn Prof. Dr. Steffen Arnold am Mittwoch, 29. März 2023, in Zusammenarbeit mit der Dualen Hochschule Villingen-Schwenningen in der Neuen Tonhalle in Villingen … mehr
Der Begriff Tax Compliance bezeichnet die Bereitschaft, die geltenden Steuergesetze zu achten und steuerliche Pflichten zu erfüllen. Aus Sicht eines Unternehmens bezeichnet Tax Compliance die Implementierung und Pflege eines Systems zur Sic … mehr
Führung und Kommunikation in Zeiten von Corona heißt letztendlich in einer Krise zu führen und zu kommunizieren. Die Aufgaben-und Mitarbeiter*innenorientierung für ein effektives Arbeiten sind hier besonders wichtig und stellen besondere An … mehr
Welches Ziel wird mit dem Betriebskostenvergleich für eine KiTa, die gem. des neuen KiTa-Gesetzes betrieben werden soll, verfolgt?
Es galt anhand eines Betriebskostenvergleichs zu prüfen, ob die Erhöhung des Anteils freier Träger im Bereich der Kindertagesstätten dem Grundprinzip der Subsidiarität als verfassungsgemäßem Auftrag in vergleichbarer Weise nachgekommen werden kann ohne Wirtschaftlichkeitsgrundsätze der öffentlichen Institutionen zu verletzen. Die Ausgangslage für den Kostenvergleich sind ausschließlich die Betriebskosten bei gleicher pädagogischer Konzeption der möglichen Betreiber.
Laufzeit
März 2021 bis August 2021
Projektskizze
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat am 21. August 2019 das Kita-Zukunftsgesetz verabschiedet. Zum 1. Juli 2021 traten die Regelungen des KiTa-Zukunftsgesetzes in Kraft, die Änderungen für die KiTa-Angebote
bedeuten. Die Einrichtung, für die diese Modellrechnung gestaltet wird, soll in 2022 in Betrieb gehen.
Mit den Änderungen des KiTa-Zukunftsgesetzes zum 1. Juli 2021 war das Betriebskostenvergleichsmodell zu gestalten. Hierzu sind alle Kostenbestandteile einzubezogen, um Vollkosten zu berechnen. Investitionskosten waren nicht im Auftrag impliziert, wurden aber gleichwohl in den Modellvergleich einzubezogen, um vollständige Kostentransparenz (weitestgehend) zu gewährleisten.
Projektbearbeitung
Jessica Kiefer
Carsten Nick
Projektleitung
Prof. Dr. Hans-Christoph Reiss
Weitere Informationen zum Projekt dargestellt im Jahrbuch des Fachbereichs Wirtschaft des Hochschule Mainz, Jg. 2021, S. 77 f: