Termine

SYMPOSIUM: Die Zukunft der Gesundheits- und Sozialwirtschaft: Innovativ. digital. KI-orientiert. unternehmerisch.

Anlässlich der 60-Jahre-Feier des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Mainz … mehr

28. Sozialwirtschaftliche Managementtagung in Mainz am 6. März 2024

Und wir treffen uns wieder in der Hochschule Mainz !! … mehr

VRG MICOS Digitale Woche CONTROLLING, 7. März 2023

Controlling in der Sozialwirtschaft: Wohin geht die Reise?
Fakten und Perspektiven zur aktuellen Controlling-Studie … mehr

TaxCompliance Management Systeme –alle Risiken auf dem Radar?

Der Begriff Tax Compliance bezeichnet die Bereitschaft, die geltenden Steuergesetze zu achten und steuerliche Pflichten zu erfüllen. Aus Sicht eines Unternehmens bezeichnet Tax Compliance die Implementierung und Pflege eines Systems zur Sic … mehr

Führung und Kommunikation in Zeiten einer Krise am Beispiel von Corona

Führung und Kommunikation in Zeiten von Corona heißt letztendlich in einer Krise zu führen und zu kommunizieren. Die Aufgaben-und Mitarbeiter*innenorientierung für ein effektives Arbeiten sind hier besonders wichtig und stellen besondere An … mehr

Forschung

Betriebskostenvergleich für eine 5-gruppige Kindertagesstätte (KiTa) in einer Verbandsgemeinde

Welches Ziel wird mit dem Betriebskostenvergleich für eine KiTa, die gem. des neuen KiTa-Gesetzes betrieben werden soll, verfolgt?

Es galt anhand eines Betriebskostenvergleichs zu prüfen, ob die Erhöhung des Anteils freier Träger im Bereich der Kindertagesstätten dem Grundprinzip der Subsidiarität als verfassungsgemäßem Auftrag in vergleichbarer Weise nachgekommen werden kann ohne Wirtschaftlichkeitsgrundsätze der öffentlichen Institutionen zu verletzen. Die Ausgangslage für den Kostenvergleich sind ausschließlich die Betriebskosten bei gleicher pädagogischer Konzeption der möglichen Betreiber.

 

Laufzeit
März 2021 bis August 2021

 

Projektskizze
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat am 21. August 2019 das Kita-Zukunftsgesetz verabschiedet. Zum 1. Juli 2021 traten die Regelungen des KiTa-Zukunftsgesetzes in Kraft, die Änderungen für die KiTa-Angebote

  • Umstellung auf das neue Personalisierungssystem,
  • der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden,
  • die Toleranzregelung über die unbesetzten Plätze,
  • die Gewährung von Leitungsdeputaten und Deputaten für Praxisanleitung,
  • der neue Kita-Beirat und
  • das Sozialraumbudget

bedeuten. Die Einrichtung, für die diese Modellrechnung gestaltet wird, soll in 2022 in Betrieb gehen.

Mit den Änderungen des KiTa-Zukunftsgesetzes zum 1. Juli 2021 war das Betriebskostenvergleichsmodell zu gestalten. Hierzu sind alle Kostenbestandteile einzubezogen, um Vollkosten zu berechnen. Investitionskosten waren nicht im Auftrag impliziert, wurden aber gleichwohl in den Modellvergleich einzubezogen, um vollständige Kostentransparenz (weitestgehend) zu gewährleisten.

 

Projektbearbeitung
Jessica Kiefer
Carsten Nick

 

Projektleitung
Prof. Dr. Hans-Christoph Reiss

 

Weitere Informationen zum Projekt dargestellt im Jahrbuch des Fachbereichs Wirtschaft des Hochschule Mainz, Jg. 2021, S. 77 f: